"Wohnanlage Rimbacher Straße" Volkach - Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö 3

Vorbericht

Bebauungsplanverfahren: „Wohnanlage Rimbacher Straße“ | Stadt Volkach
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3  BauGB

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen.

Der Stadtrat hat am 24.01.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 08.11.2021 sowie in einer Anliegerversammlung vom 30.09.2021.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 04.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022 durchgeführt.

Der Stadtrat hat am 25.04.2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ in seiner geänderten Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund der unten angeführten Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Gegenüber den Unterlagen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB haben sich, bei gleichbleibenden Planungszielen, v. a. nachstehende Änderungen ergeben:

a.      Die max. zulässige Geschossflächenzahl wurde ergänzt.
b.      Die max. zulässige Höhe ist von 14,50 m auf 13,50 m reduziert.
c.      Der untere Bezugspunkt wird nach der zwischenzeitlich durchgeführten Vermessung durch Eintrag einer Höhenkote definiert, so dass die Höheneinstellung der Gebäude exakt definiert ist.
d.      Das Planungsgebiet ist in zwei „Allgemeine Wohngebiete“ (WA1 – WA2) geteilt
e.      Anstelle von IV Vollgeschossen werden im Bereich WA2 III Vollgeschosse plus Staffelgeschoss (III+S) festgesetzt.
                Zur Definition eines Staffelgeschosses ist die Festsetzung A 2.6 ergänzt;
                Staffelgeschosse müssen min. 50% der Gebäudelänge und min 1,50m von der Gebäudeseite entlang der Rimbacher Straße zurücktreten.
f.      Die nördliche Baugrenze wird um 3 m in Richtung Süden verschoben. 
                (Anstelle von 3 m ergibt sich ein Abstand der überbaubaren Grundstücksfläche zur nördlichen Grundstücksgrenze von 6 m.
 

Als berührte Behörde erhalten Sie erneut die Gelegenheit eine Stellungnahme bis einschließlich 15.06.2022 zu dem geänderten Entwurf in der Fassung vom 25.04.2022 abzugeben.
Wir bitten Sie im Auftrag der Stadt Volkach Ihre Stellungnahme per Post an das Büro Haines-Leger Architekten & Stadtplaner BDA, Grabenberg 1, 97070 Würzburg, oder per Mail an info@haines-leger.de zu senden.

Die Bebauungsplanunterlagen in der Fassung vom 25.04.2022 sind im Internet auf der Homepage der Stadt Volkach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich einsehbar
https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/bekanntmachung-fuer-bebauungsplans-wohnanlage-rimbacher-strasse  

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen drauf hin, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §§ 13a und13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Die Abgabefrist wurde aufgrund des Sitzungsdatums verlängert.

Beschluss

Mit der erneuten Änderung besteht seitens der Gemeinde Sommerach Einverständnis, da die eigene Planung und Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2022 12:12 Uhr