TOP: Stadt Dettelbach - vorhabenbez. B-Plan "Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten" sowie 14. Änderung des FNP mit integ. Landschaftsplan der Stadt Dettelbach - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 22.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 22.08.2022 ö beschließend 1

Vorbericht

Der Bau- und Agrarausschuss der Stadt Dettelbach hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarenergieanlage Bibergau Am Obstgarten“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Stadt Dettelbach beabsichtigt damit, die Ausweisung eines Sondergebiets im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans wird entsprechend eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks mit Speicherinfrastruktur, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern.

Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Bau- und Agrarausschuss der Stadt Dettelbach hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Als betroffener Träger öffentlicher Belange werden Sie hiermit über das Planverfahren informiert und um Ihre fachlichen Anregungen sowie um Ihre Einschätzung zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping, § 2 Abs. 4 BauGB) gebeten.

Wir bitten Sie im Auftrag der Stadt Dettelbach, bis zum 24.08.2022 eine Stellungnahme zu o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarenergieanlage Bibergau Am Obstgarten“ sowie zu der 14. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30.06.2022 schriftlich abzugeben und an das Büro arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Steigweg 24, 97318 Kitzingen oder an die Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach oder per Email an beteiligung@arc-gruen.de zu senden. Besten Dank.

Die Stadt Dettelbach nutzt dazu nach § 4a Abs. 4 BauGB die Möglichkeiten elektronischer Informationstechnologien und stellt den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarenergieanlage Bibergau Am Obstgarten“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht auf der  Internetseite der Stadt Dettelbach (www.dettelbach.de) zur Einsichtnahme bereit:  

Sollten Sie Planunterlagen in Papierfassung benötigen, geben Sie bitte baldmöglichst Bescheid unter Tel. 09321 26800 78, Frau Hansmann, oder Tel. 09321 26800 50, Frau Lechner, oder beteiligung@arc-gruen.de; wir senden Ihnen die Unterlagen dann umgehend zu.

Gleichzeitig liegt der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarenergieanlage Bibergau Am Obstgarten“ sowie der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 30.06.2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 25.07.2022 – 24.08.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung im Verwaltungsgebäude der Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach, Zi.-Nr. 11, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Beschluss

Die Gemeinde Sommerach hat keine Einwände zu den geplanten Vorhaben zur Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans. Eigene Ziele und Planungen sind davon nicht betroffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2022 15:41 Uhr