Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Sommerach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 26.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, München, hat in der Zeit vom 18.06.2021 bis 17.12.2021 (mit Unterbrechungen) die Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Sommerach geprüft und am 05.05.2022 den Prüfungsbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zusammengestellt:
Erledigungsbericht zum Prüfbericht vom 05.05.2022
Textziffern
1
Feststellungen und Hinweise zum kommunalen Ortsrecht

a) EWS
b) – c) WAS
zu a-c) Die Feststellungen werden bei den nächsten Satzungsänderungen berücksichtigt.
d) – e) FGS
zu d) siehe Stellungnahme zu TZ 8.
zu e) Die Friedhofsgebührenbescheide wurden entsprechend geändert.
2
Hinweise zur Verrechnung von Leistungen des gemeindlichen Bauhofs

Die verwendeten und in der Fundstelle veröffentlichten Personaldurchschnittskosten wurden vom BKPV selbst ermittelt. Der BKPV empfiehlt in seinem eigenen Geschäftsbericht (2013 Seite 36 Einleitung Satz 4) u. a. die Verwendung dieser Werte für die Kalkulation von Gebühren.
Eine eigene Ermittlung der Kostensätze ist somit nicht erforderlich Fahrzeugkosten werden bereits verrechnet.
3
Die Bauhofpauschale des Schulverbandes wäre neu zu ermitteln.

Die Zeiten werden neu ermittelt, um die pauschale zu Aktualisieren. Bezüglich der Werte wird auf der Antwort zu TZ 2 verwiesen.
4
Unzulässige Einheitsbildung bei der Abrechnung der Erschließungskosten des Baugebiets „Südlich der Volkacher Straße 3“

Um den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien zu entsprechen, wir die Gemeinde Sommerach bei der nächsten Abrechnung von Erschließungsbeiträgen bei einem Neubaugebiet ein Fachbüro hinzuziehen.
5
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB für die auf Baugrundstücke entfallenden Ausgleichsmaßnahmen; Erlass einer Satzung; Berücksichtigung der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen als erschließungsbeitragsfähiger Aufwand

Die Bauverwaltung der VG Volkach wird bei zukünftigen Siedlungsentwicklungen im Außenbereich darauf achten, dass sämtliche Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich hinreichend konkret den betroffenen Flächen zugeordnet, und verrechnet werden können. Zukünftig wird darauf geachtet, dass diese Zuordnung dem Bebauungsplan ohne Weiteres entnommen werden kann.
6
Feststellungen und Hinweise zum Personalwesen 

a) Rufbereitschaftspauschale
Eine Pauschalierung ist im beiderseitigen Einvernehmen grds. zulässig, die Berechnung wird nochmals überprüft.

b) Erschwerniszulage
Der KAV verhandelt derzeit mit Verdi über die Neuregelung der Erschwerniszuschläge. Der KAV hat in seinem Rundschreiben Nr. A5/2022 Seite 1 geschrieben: „Deswegen besteht derzeit keine Veranlassung, bestehende örtliche Tarifverträge die Erschwerniszuschläge betreffend, zu kündigen.“

Es macht deshalb aus unserer Sicht auch keinen Sinn entsprechende Nebenabreden zu kündigen.
Die bestehenden Nebenabreden Tarifvereinbarung betrifft beides (Erschwerniszuschläge und Winterdienst), eine Teilkündigung ist nicht möglich. Eine Erhebung der erschwerniszuschlagspflichtigen Arbeiten nach den derzeitigen Tabellen ist nicht zielführend, nachdem diese angepasst werden.
Es wird vorgeschlagen, sobald eine Tarifeinigung erzielt wurde, Aufzeichnungen führen zu lassen.

c) Arbeitsverträge: Angabe der Entgeltgruppe ohne Stufe
Die Forderung ist unrealistisch und ist in der Praxis aus Erfahrung nicht umsetzbar. Ein Beschäftigter wird, vor allem beim derzeitigen Fachkräftemangel, einen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, wenn er nicht vertraglich zugesichert bekommt, in welche Altersstufe eingereiht wird. Wir werden deshalb keine Umstellung vornehmen, da es weder ein rechtliches noch ein finanzielles Problem darstellt.

d) Informationen in den Personalakten
Die Sachbearbeiterin wurde auf die Vorschrift hingewiesen.
7
Fehlende Geltendmachung von Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren; Hinweise zur Ermittlung der Pauschalsätze für die Erstattung von Einsätzen und anderen Leistungen der freiwilligen Feuerwehren

Die Abrechnung der Feuerwehreinsätze soll zukünftig zeitnah durchgeführt werden.
Die Ausrückestunden- sowie Streckenkosten werden nach Ablauf des Jahres 2022 neu betrachtet und anhand der Kalkulationshilfe des bayerischen Gemeindetages berechnet.
Die Personalkosten werden ebenso einer erneuten, separaten Betrachtung unterzogen und bei Bedarf geändert.
Die Änderung der Stundenkosten für den Sicherheitswachdienst wird im Zuge der nächsten Satzungsänderung vorgenommen.
Seit Inkrafttreten der aktuellsten Satzung mussten keine Sicherheitswachdienste verrechnet werden.
8
Wir empfehlen, die Gebühren für die Bestattungseinrichtung neu festzusetzen 

Die Kämmerei schlägt vor, die Kalkulation durch ein externes Büro bzw. Sachverständigen durchführen zu lassen, um eine rechtssichere Grundlage für die Satzungsänderung zu erhalten. Hierfür werden aktuell verschiedene Angebote eingeholt. Der Gemeinderat wird über die Angebote informiert werden.
Die weitere Alternative wäre, dass die Neukalkulation hausintern (Kämmerei/Friedhofsamt) durchgeführt wird. Hierfür müssten zunächst Schulungen besucht werden. Die bemängelte Kalkulation wurde bereits hausintern (nach Besuch einer Schulung) erstellt. Um hier Fehlerquellen zu vermeiden, werden wie bereits beschrieben Angebote für eine externe Kalkulation eingeholt.
9
Die Miete für die Wohnung im gemeindlichen Anwesen Raiffeisenstraße 7 sollte auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst werden; Mietkautionen sollten vereinbart werden

Die Miete wurde bei der Neuvermietung 2018 bereits um 160 Euro angehoben. Des Weiteren befanden sich die Räumlichkeiten in keinem guten Zustand und wurden von dem neuen Mieter größtenteils wieder Instand gesetzt. Da es sich die Wohnung im gleichen Gebäudetrakt wie die Schulturnhalle befindet, kann bzw. muss man hier auch an Schultagen mit Geräuschen rechnen, die eine normale Miete nicht rechtfertigt. Wir bitten dies mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Bei Neuvermietung werden wir natürlich künftig darauf achten, dass eine Mietkaution einbehalten werden muss.
10
Feststellungen und Hinweise zur Grundsteuer 

a) Grundsteuerbefreiungen
Die Grundsteuer-Sachbearbeiterin ist bereits in Kontakt mit der Bewertungsstelle beim Finanzamt Kitzingen getreten. Alle veranlagten gemeindlichen Grundstücke wurden überprüft. Wo Grundsteuerbefreiungen möglich waren, wurden diese für die Vergangenheit durchgeführt, d. h. die Grundsteuerveranlagungen wurden entsprechend aufgehoben. 
Zukünftig wird bei Neubewertungen darauf geachtet, ob die Grundstücke einem steuerbegünstigten Zweck unterliegen und entsprechend vor Veranlagung Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten.
b) Übermittlung von Bauleitplänen an das Finanzamt
Wir haben mit dem Finanzamt Kitzingen, Herrn Mantsch Kontakt aufgenommen. Künftig werden neue Bebauungspläne mit einer gedruckten Ausfertigung und auch digital als pdf an das Finanzamt weitergeleitet. 

Beschluss

Der Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 und der Erledigungsbericht zum Prüfungsbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 08:18 Uhr