Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“, Aufhebung, Neuauslegung, erneute Billigung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.03.2023 ö beschließend 02

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen. 
Der Stadtrat hat am 24.01.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 08.11.2021 sowie in einer Anliegerversammlung vom 30.09.2021.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 04.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022 durchgeführt. 
Der Stadtrat hat am 25.04.2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" in seiner geänderten Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund einiger Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Behördenbeteiligung wurden in der Zeit 13.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 durchgeführt.
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung am 26.09.2022 die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf behandelt und hat den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 25.04.2022 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Wegen des beim bayer. Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingereichten Antrags, den Vollzug des Bebauungsplans vorläufig auszusetzen, hat die Stadt Volkach - trotz Beschluss des bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 16.12.2022, den Antrag zu verwerfen – die vorgebrachten formellen und materiellen Bedenken des Antragsstellers zur Kenntnis genommen und gewürdigt. 
Der Bebauungsplanentwurf vom 13.03.2023 wurde wie folgt redaktionell geändert bzw. ergänzt, in Würdigung der Bedenken des Antragsstellers: 
  1. Ergänzung / Änderung der Begründung 
  1. Ausführung des Wohnflächenbedarfs v.a. die Ausführung des Bedarfs an besondere Art der Wohnbebauung: Geschosswohnungsbau, Mietwohnungen, barrierefreies Wohnen (Kapitel „1.2 Begründung für die Darstellung neuer Wohnbauflächen“ Seite 5) 

  1. Ausführung der Anwendbarkeit des Verfahren nach § 13a BauGB 
    und die Ausführung warum der Bauungsplan als „Angebotsbebauungsplan“ aufgestellt wird (Kapitel „2.1 Rechtliche Grundlagen“, Absatz „Begründung für die Durchführung des Verfahren nach § 13a BauGB“, Seite 9) 

  1. Ergänzung des Kapitels „Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Flächen“, Seite 14

  1. Prüfung des zusätzlichen Fahrzeugverkehrs durch einen Fachgutachter (siehe Verkehrsbeurteilung, Anlage 2 und / Oder Bebauungsplan Kapitel 3.7. Gebiets-erschließung, Seite 19)
Ergebnis der Verkehrsbeurteilung:  
Sowohl die Ringstraße als auch die Rimbacher Straße wurden aufgrund ihrer Beschaffenheit nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) von 2006 als Wohnstraße eingeordnet.
Die RASt gibt für Wohnstraßen eine Verkehrsstärke von bis zu 400 Kfz/h an.
Die durch die Wohnanlage Rimbacher Straße zusätzlich entstehende Verkehrsstärke beträgt weniger als 5% der angegebenen Belastungsgrenze. Dementsprechend wurde festgestellt, dass durch die Wohnanlage keine maßgebende Verkehrsbelastung entsteht.
Insbesondere sind demnach keine Verletzungen der Grenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV zu erwarten.

Deswegen sind folgende Beschlüsse zu fassen:

Aufhebungsbeschluss: Aufhebung des Satzungsbeschluss vom 26.09.2022 des Bebauungsplanes „Wohnanlage Rimbacher Straße“ in der Fassung vom 25.04.2022. 
Billigungsbeschluss: Bebauungsplanentwurf in der redaktionell geänderten Fassung vom 13.03.2023
Auslegungsbeschluss: Erneute Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss

I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Volkach beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschluss vom 26.09.2022 des Bebauungsplanes „Wohnanlage Rimbacher Straße“ in der Fassung vom 25.04.2022. 

II. Billigungsbeschluss: 
Der Stadtrat der Stadt Volkach billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnanlage Rimbacher Straße“ in seiner redaktionell geänderten Fassung vom 13.03.2023 und beauftragt die Verwaltung eine erneute Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
III. Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung 
Aufgrund der oben angeführten Änderungen ist eine erneute Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.03.2023 07:34 Uhr