Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Str." gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB, erneute Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.06.2023 ö beschließend 04

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen. 
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 08.11.2021 sowie in einer Anliegerversammlung vom 30.09.2021.
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat am 24.01.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 04.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022 durchgeführt. 
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat am 25.04.2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" in seiner geänderten Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund der u. a. Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. 
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Behördenbeteiligung wurden in der Zeit 13.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 durchgeführt.
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung am 26.09.2022 die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf behandelt und hat den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 25.04.2022 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Wegen des eingereichten Antrags, den Vollzug des Bebauungsplans vorläufig auszusetzen, hat die Stadt Volkach - trotz Beschluss des bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 16.12.2022, den Antrag zu verwerfen - die vorgebrachten formellen und materiellen Bedenken des Antragsstellers zur Kenntnis genommen und gewürdigt.
Aufgrund der hierdurch veranlassten Ergänzungen und Anpassungen hat der Stadtrat der Stadt Volkach den Satzungsbeschluss vom 26.09.2022 aufgehoben und den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung der redaktionellen Änderung vom 13.03.2023 gebilligt und beschlossen, eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Behördenbeteiligung wurden in der Zeit 27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023 durchgeführt. 
Die Bebauungsplanunterlagen in der redaktionell geänderten Fassung vom 13.03.2023 lagen in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach aus. 

Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung 
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurden 7 Stellungnahmen mit Einwendungen abgegeben, bzw. wurden die bereits vorhandenen Einwendungen „aufrecht“ erhalten.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit originalem Wortlaut der Anlage 1 „Abwägungsvorlage“ vom 31.05.2023 ab Seite 3 bis Seite 14 zu entnehmen. 
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vergangenen Stellungnahmen sind die Abwägungen vom 25.04.2022 und vom 26.09.2022 als Anlage beigefügt.  
Die Stellungnahmen wurden dem Stadtrat vollinhaltlich bekanntgegeben.
Ergebnis der erneuten Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden 14 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Anregungen abgegeben.

Beschluss

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Kenntnis genommen. 
Dabei wurde entschieden, dass den Einwendungen nicht entsprochen wird. 
Mit der vorliegenden Abwägung besteht Einverständnis.
Der Stadtrat der Stadt Volkach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" in der Fassung vom 13.03.2022 als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.

Anlagen 
  1. Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange vom 31.05.2023
  2. Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange vom 25.04.2022
  3. Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange vom 26.09.2022
  4. Bebauungsplan in der Fassung vom 13.03.2023
  5. Begründung inkl. Anlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom 13.03.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2023 11:28 Uhr