Gestaltungssatzung Sommerach - hier: Beschluss zur Änderung, Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 02

Vorbericht

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen als auch im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde die Gestaltungssatzung als bedeutende Maßnahme zum Erhalt der historischen Grundriss- und Gebäudestruktur in Sommerach identifiziert. Die Gestaltungssatzung hat ihre Grundlage in Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO (Bayerische Bauordnung), der die Gemeinden ermächtigt, durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern zu erlassen. 
In den letzten Jahren der praktischen Anwendung hat sich gezeigt, dass die Gestaltungssatzung zur Sicherung bzw. Verbesserung des Erscheinungsbildes des Altortes und damit zur Steigerung der Attraktivität insgesamt einen wichtigen Beitrag leistet.
In seiner Sitzung vom 16.08.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach das Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten (damals noch Schlicht Lamprecht Architekten) mit der Fortschreibung der Gestaltungssatzung und des Kommunalen Förderprogrammes beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken, Städtebauförderung, die Fortschreibung zu bewilligen. Den Bewilligungsbescheid erhielt die Gemeinde Sommerach am 12.10.2021. 

Die 20 Jahre alte Satzung gerät in der Praxis immer wieder an Punkte, die nicht mehr zeitgemäß oder noch gar nicht erfasst sind. Somit gibt es an einigen Stellen Bedarf zur Anpassung der bestehenden Festsetzungen. Dies betrifft vor allem die Punkte Dachaufbauten (Gauben, Dachfenster, Anlagen für erneuerbare Energien). Im Bereich der Dorfmauergärten sind bauliche Entwicklungen zu beobachten, die in der Gestaltungssatzung zusätzlich thematisiert werden sollten.
In verschiedenen Workshops mit dem Gemeinderat am 18.02.2022, sowie unter Beteiligung der Bürger am 18.03.2022 wurde die Gestaltungssatzung überarbeitet.
Der Entwurf der Fortschreibung der Gestaltungssatzung wird in der heutigen Sitzung vom Büro Schlicht Lamprecht Kern in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach stimmt dem vorliegenden Entwurf der Fortschreibung der Gestaltungssatzung Sommerach zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2023 11:02 Uhr