Grünordnungsplan "Eichholz und Am Wert" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 06

Vorbericht

Die Stadt Volkach hat in der Sitzung am 12.09.2022 beschlossen, den Grünordnungsplan „Eichholz und Am Wert“ aufzustellen. Die Stadt Volkach hat unser Büro mit dem Versand der Unterlagen zur Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. 
Mit Schreiben vom 04.10.2022 wurde die Gemeinde Sommerach bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
Der Gemeinde Sommerach wird nun Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung zu äußern. Wir bitten Sie auch, der Stadt Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen zu geben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes bedeutsam werden. Die Frist für die Beteiligung beträgt einen Monat. 
Die Planung kann ab 14.12.2022 auf der Homepage der Stadt unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/aktuelle-informationen 
Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 16.01.2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach erhebt keine Einwände gegen die Planungen zum Grünordnungsplan „Eichholz und Am Wert“ der Stadt Volkach. Die eigenen Planungen werden hiervon nicht beeinträchtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2023 11:02 Uhr