Vorlage der Jahresrechnung 2022 mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö beschließend 03

Vorbericht

Die Jahresrechnung 2022, in der das Ergebnis der Haushaltswirtschaft gem. § 77 KommHV nachzuweisen ist, 
wurde durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Volkach rechtzeitig erstellt und ist nun vorzulegen.
Die Jahresrechnung schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
3.471.963,85 
1.721.161,28 
5.196.125,13 
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
0,15 
0,00 
0,15 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
3.471.963,70
1.721.161,28
5.193.124,98








Soll-Ausgaben
3.471.963,70 
1.721.161,28 
5.193.124,98 
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
3.471.963,70 
1.721.161,28 
5.193.124,98 








Etwaiger Unterschied
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
84.175,82 €
190.075,00 €
Überschuss (Zuführung an Allg.Rücklage)
524.466,58 €
560.975,00 €
Entnahme aus der Allgem. Rücklage
0,00 €
0,00 €
Zuführung vom Vermögenshaushalt
0,00 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
325.124,75 €
Unerledigte Vorschüsse
0,00 €








Stand des Vermögens/Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Allgemeine Rücklage
30.751,36 €
555.217,94 €
Schulden
2.705.751,30 €
2.597.689,44 €
Vermögen
3.515.926,64 €
3.406.055,64
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Beschluss

Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht mit dem Stand der Rücklagen, der Schulden und des Vermögens sowie die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wurden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung und Entlastung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 08:22 Uhr