Bauantrag: Umbau Einfamilienhaus zum 2-Familienhaus, Ausbau Scheune & Umnutzung Stall zu Wohnraum in 97334 Sommerach, Winzerstraße 19, Flst. 156


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 22.05.2023 ö beschließend 01

Vorbericht

Bauantrag: Umbau Einfamilienhaus zum 2-Familienhaus, Ausbau Scheune & Umnutzung Stall zu Wohnraum in 97334 Sommerach, Winzerstraße 19, Flst. 156

Das Anwesen Winzerstraße 19 in Sommerach soll zu Wohnzwecken saniert werden. Hierbei soll das Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden. Des Weiteren soll die Scheune ausgebaut werden und der aktuelle Stall zu Wohnraum umgenutzt werden. 
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, im denkmalgeschützten Ensemble und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. 
Folgende Abweichungen sind von der Gestaltungssatzung erforderlich:
  • Das geplante Zwerchhaus soll aus gestalterischen Gründen und zur harmonischen Einfügung mit einem Satteldach ausgeführt werden. Die drei kleineren Gauben hingegen mit einem Schleppdach. Gem. Gestaltungssatzung ist pro Dach nur eine Gaubenart zu verwenden. 
  • Es ist ein Dachausstiegsfenster ca. 60/70 cm als Metallfenster geplant, welches nur im Farbton anthrazit lieferbar ist. Gem. Gestaltungssatzung sind Eindeckrahmen farblich der Dacheindeckung anzupassen. 
  • Der Flachdachanbau an die ehem. Scheune soll zur Belichtung des dahinter liegenden Wohnraums ein max. große Fensterfläche erhalten, da dies die einzige Möglichkeit der Belichtung darstellt. Der geforderte Eckabstand von 90 cm kann nicht eingehalten werden. 
  • Für die Fensteröffnung ist ein liegendes Fensterformart vorgesehen, statt einem klar stehenden Rechteck. Die Fensteröffnung soll durch eine Vierteilung eine Kleingliedrigkeit und ein stehendes Fensterformart erzeugen. 

Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Winzerstraße sichergestellt. 
Es sind zwei Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben erläutert, zugestimmt. 


Folgenden Abweichungen von der Gestaltungssatzung wird zugestimmt:
  • Das geplante Zwerchhaus soll aus gestalterischen Gründen und zur harmonischen Einfügung mit einem Satteldach ausgeführt werden. Die drei kleineren Gauben hingegen mit einem Schleppdach. Gem. Gestaltungssatzung ist pro Dach nur eine Gaubenart zu verwenden. 
  • Es ist ein Dachausstiegsfenster ca. 60/70 cm als Metallfenster geplant, welches nur im Farbton anthrazit lieferbar ist. Gem. Gestaltungssatzung sind Eindeckrahmen farblich der Dacheindeckung anzupassen. 
  • Der Flachdachanbau an die ehem. Scheune soll zur Belichtung des dahinter liegenden Wohnraums ein max. große Fensterfläche erhalten, da dies die einzige Möglichkeit der Belichtung darstellt. Der geforderte Eckabstand von 90 cm kann nicht eingehalten werden. 
  • Für die Fensteröffnung ist ein liegendes Fensterformart vorgesehen, statt einem klar stehenden Rechteck. Die Fensteröffnung soll durch eine Vierteilung eine Kleingliedrigkeit und ein stehendes Fensterformart erzeugen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2023 09:44 Uhr