2. Änderung, Bebauungsplan "Altstadt Volkach" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.06.2023 ö beschließend 05

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Altstadt Volkach" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 den Änderungsentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt Volkach“ in der Fassung vom 22.05.2023 gebilligt und beauftragte die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäߧ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist es, die Nutzung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden in der Altstadt zu ermöglichen, soweit diese denkmalverträglich bzw. ortsbildverträglich sind.

Des Weiteren haben sich durch die erfolgreichen Städtebaufördermaßnahmen (z. B. Sanierung der Hauptstraße) in der Innenstadt in den letzten Jahren Veränderungen in der gewerblichen und gastronomischen Nutzung ergeben. So wurde die Aufenthaltsqualität gesteigert und Frequentierung der Altstadt durch Einheimische und Gäste gestärkt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Festsetzungen des Urplans überprüft und angepasst, um anderen Winzerbetrieben innerhalb des Geltungsbereichs die Möglichkeit zu geben, eine Schank- und Speisewirtschaft zur Vermarktung ihrer eigenen Produkte zu eröffnen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Sommerach aufgefordert, in der Zeit vom 07.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 eine Stellungnahme zum Entwurf der Planänderung mit Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 schriftlich abzugeben und an das Büro Haines-Leger Architekten Stadtplaner BDA, Grabenberg 1, 97070 Würzburg, info@haines-leger.de , zu senden.

Die Stadt Volkach nutzt nach § 4a Abs. 4 BauGB die Möglichkeiten elektronischer Informationstechnologien und legt den Entwurf der Planänderung mit Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 sowie Anlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Volkach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus;


Gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt der Änderungsentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt Volkach“ in der Fassung vom 22.05.2023 in der Zeit vom 07.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8:00 Uhr- 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 13:30- 18.00 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c  BauGB ist nicht anzuwenden.

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beim weiterführenden Verfahren des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu, da eigene Planungen davon nicht beeinträchtigt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2023 09:37 Uhr