Finanzplan, Stellenplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Volkach für das Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Vorbericht

Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen. Nach den geschätzten Finanzdaten ergibt sich jährlich ein ungedeckter Bedarf in unterschiedlicher Höhe.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 3,8 Beamtenstellen, 30,8 tariflich Beschäftigte und 
1 Auszubildende vorgesehen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. 
Das Gesamtvolumen beträgt 3.338.700 €.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 3.135.700 €, der Vermögenshaushalt 249.000 €.
Zur Deckung der Ausgaben stehen im Verwaltungshaushalt 545.200 € an sonstigen Einnahmen zu Verfügung. Der ungedeckte Bedarf erhöhte sich von 2.437.000 € im Jahre 2023 um 153.500 € (Tariferhöhungen/Energiepreissteigerungen) auf 2.590.500 € im Jahre 2024. Dieser Betrag ist als Umlage von den Mitgliedsgemeinden nach der Einwohnerzahl aufzubringen. Die Einwohnerzahl zum 30.06.2023 beträgt 11.312 Einwohner, also 64 Einwohner weniger als für 2023 anzusetzen waren. Hiernach ergibt sich eine gestiegene Umlage von 229 €.
Es sind weder Kredite für Investitionen noch Verpflichtungsermächtigungen erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 520.000 € festgesetzt. Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichts und Beratung der einzelnen Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan, dem Stellenplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie der Umlagenhöhe zuzustimmen.

Beschluss

Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2027 wird anerkannt.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 3,8 Beamtenstellen, 30,8 tariflich Beschäftigte und 1 Auszubildende ausgewiesen.
Die Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl zum 30.06.2023 auf 229 € je Einwohner festgesetzt. Der Gesamtbetrag ist mit einem Viertel am 25. des ersten Quartalmonats fällig.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.135.700 € und im Vermögenshaushalt auf 249.000 € festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht anzusetzen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 520.000 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 09:52 Uhr