Finanzplan, Stellenplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Volkach für das Haushaltsjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 07.04.2025 ö beschließend 02

Vorbericht

Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 1 Beamtenstelle, 70,1 tariflich Beschäftigte und 6 Nachwuchs-kräfte ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. 
Das Gesamtvolumen beträgt 39.140.150 €. 
Der Verwaltungshaushalt umfasst 24.152.950 €, der Vermögenshaushalt 14.987.200 €.
Zum Ausgleich des Haushaltes 2025 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.200.000 € erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 4.000.000 festgesetzt.
Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichts und Beratung der Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan, dem Stellenplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Beschluss

Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2028 wird anerkannt.
Im Stellenplan werden 1 Beamtenstelle, 70,1 tariflich Beschäftigte und 6 Nachwuchskräfte ausgewiesen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird in den Einnahmen und Ausgaben
a) im Verwaltungshaushalt auf 
b) im Vermögenshaushalt auf 
    festgesetzt.
24.152.950 €
14.987.200 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.200.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) werden unverändert wie folgt festgesetzt:

-        Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
560 v.H.
-        Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
355 v.H.
-        Gewerbesteuer 
380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 13:26 Uhr