Bauvoranfrage: Dachgeschossausbau mit Errichtung von Dachgauben in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Bauvoranfrage: Dachgeschossausbau mit Errichtung von Dachgauben in 97332 Volkach, Dimbacher Straße 49, Flst. 2348
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Es ist geplant, das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem o.g. Anwesen auszubauen und zusätzlich vier Dachgauben zu errichten, um mehr Wohnraum zu schaffen bzw. um den Wohnraum besser nutzbar zu machen. Der Dachgeschossausbau soll als Wohnraumerweiterung der Wohnung im 1. OG dienen. Es wird keine weitere Wohneinheit geschaffen. Siehe auch beil. Erläuterung/Begründung in Anlage.
Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Eichfelder Straße“ und ist dort als Mischgebiet festgesetzt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind erforderlich:
- drittes Vollgeschoss, da gem. Bebauungsplan max. zwei Vollgeschosse zulässig sind
- Dachausbauten sind nur zulässig, solange diese kein drittes Vollgeschoss ergeben
- Dachgauben sind nur bis zu einer Bereite von max. 1/3 der Trauflänge zulässig, bei einer Trauflänge von 11,20 m sind demnach ca. 3,70 m zulässig. An der Nord-West-Seite überschreiten die Gauben die zulässige Breite insgesamt um 1,30 m. An der Süd-Ost-Seite wird die zulässige Gaubenbreite um 3,68 m überschritten.
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Friedrich-Ebert-Straße im Bestand sichergestellt.
Es ist kein weiterer Kfz-Stellplatz erforderlich.
Beschluss
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
Folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt:
- drittes Vollgeschoss, da gem. Bebauungsplan max. zwei Vollgeschosse zulässig sind
- Dachausbauten sind nur zulässig, solange diese kein drittes Vollgeschoss ergeben
- Dachgauben sind nur bis zu einer Bereite von max. 1/3 der Trauflänge zulässig, bei einer Trauflänge von 11,20 m sind ca. 3,70 m zulässig. An der Nord-West-Seite überschreiten die Gauben die zulässige Breite um 1,30 m. An der Süd-Ost-Seite wird die zulässige Gaubenlänge um 3,68 m überschritten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 07:05 Uhr