Bauantrag: Umbau und Erweiterung Wohnhaus in ein 2-Familienwohnhaus in 97332 Volkach, Zapfenleite 8, Flst. 1100/36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö beschließend 02.03

Vorbericht

Bauantrag: Umbau und Erweiterung Wohnhaus in ein 2-Familienwohnhaus in 97332 Volkach, Zapfenleite 8, Flst. 1100/36

In der Bauausschusssitzung vom 10. Februar 2025 wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage zu diesem Bauantrag behandelt und zugestimmt. Es wurde nun der entsprechende Bauantrag für die geplante Erweiterung bzw. den Umbau des Wohnhauses in ein 2-Familienwohnhaus eingereicht. Der Eingabeplan entspricht weitestgehend der Planung aus der Bauvoranfrage. 
Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Kirchberg“ und ist dort als reines Wohngebiet festgesetzt. Des Weiteren liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. 
Im Beschluss vom 10. Februar 2025 wurde bereits folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt, welche auch weiterhin erforderlich sind: 
  • Entstehung eines zweiten Vollgeschosses, zulässig ist lediglich ein Vollgeschoss
  • Satteldach statt Walm- oder Flachdach
  • Überschreitung der Traufhöhe mit 4,70 m statt 3,50 m 

Folgende weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind noch erforderlich: 
  • Überschreitung der GFZ mit 0,52 statt 0,50 
  • Die geplante Außentreppe liegt außerhalb der Baugrenze
  • Dachneigung 35 Grad statt 25 Grad

Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist im Bestand über die Gemeindestraße „Zapfenleite“ sichergestellt. 
Es sind insgesamt 3 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt. 

Folgenden weiteren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt: 

  • Überschreitung der GFZ mit 0,52 statt 0,50 
  • Die geplante Außentreppe liegt außerhalb der Baugrenze
  • Dachneigung 35 Grad statt 25 Grad


Abstimmungsbemerkung: Das Bauausschussmitglied Tobias Thum hat gem. Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teilgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.04.2025 07:17 Uhr