isolierte Befreiung: Errichtung eines Lattenzauns in 97332 Volkach, An der Mühle 11, Flst. 5328/70
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 07.04.2025
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Isolierte Befreiung: Errichtung eines Lattenzauns in 97332 Volkach, An der Mühle 11, Flst. 5328/70
|
Auf dem o. g. Grundstück ist aktuell als „Einfriedung“ lediglich eine Stützmauer mit einer Höhe von ca. 60 – 75 cm. Geplant war ursprünglich auf diese Stützmauer einen weißen Lattenzaun mit einer Höhe von 1,00 m zu errichten.
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 10.02.2025 von der Tagesordnung genommen, da die Gesamthöhe der Einfriedung von 1,60 m – 1,75 m mehrheitlich als zu hoch empfunden wurde. Die Bauverwaltung wurde damit beauftragt mit dem Antragsteller diesbezüglich in Verhandlung zu treten, um eine zustimmungsfähige Lösung zu erarbeiten.
Es wurde mit dem Bauherrn besprochen, die Zaunhöhe um 20 cm auf 80 cm zu verringern. Dadurch würde die Gesamthöhe nur noch 1,40 m – 1,55 m betragen. Der Zaun würde auf dem privaten Grundstück noch mit zulässigen Gehölzen hinterpflanzt werden.
Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO verfahrensfrei. Da das Grundstück allerdings im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Schaubmühle“ liegt, sind auch diese Festsetzungen einzuhalten.
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Einfriedungen lediglich bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.
Die Gesamthöhe der Einfriedung (Stützmauer + Zaun) überschreitet die festgesetzte Höhe von 1,20 m um 0,20 m – 0,35 m und bedarf deshalb einer isolierten Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans.
Beschluss
Der isolierten Befreiung für die Überschreitung der Einfriedungshöhe von 1,20 m um 0,20 m – 0,35 m wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 07:17 Uhr