Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen. Nach den geschätzten Finanzdaten ergibt sich jährlich ein ungedeckter Bedarf in unterschiedlicher Höhe.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 2 Beamtenstellen, 31,8 tariflich Beschäftigte und
1 Auszubildende vorgesehen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Das Gesamtvolumen beträgt 2.981.400 €.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 2.905.400 €, der Vermögenshaushalt 76.000 €.
Zur Deckung der Ausgaben stehen im Verwaltungshaushalt 493.400 € an sonstigen Einnahmen zu Verfügung. Der ungedeckte Bedarf erhöhte sich von 2.278.472 € im Jahre 2021 um 133.528 € (maßgeblich auf Grund der Tariferhöhungen) auf 2.412.000 € im Jahre 2022. Dieser Betrag ist als Umlage von den Mitgliedsgemeinden nach der Einwohnerzahl aufzubringen. Die Einwohnerzahl zum 30.06.2021 beträgt 11.272 Einwohner, also 48 Einwohner mehr als für 2021 anzusetzen waren. Hiernach ergibt sich eine Umlage von 214 €.
Es sind weder Kredite für Investitionen noch Verpflichtungsermächtigungen erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 484.000 € festgesetzt. Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichts und Beratung der einzelnen Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan, dem Stellenplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie der Umlagenhöhe zuzustimmen.