Errichtung von 3 Windkraftanlagen im Bereich Wachenroth-Birkach, Genehmigungsverfahren nach BImSchG


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2016. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2016. Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung am 14.04.2016 vertagt. Es wurde beschlossen, dass Beschluss zu diesem TOP erst nach dem Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zur Rechtmäßigkeit der "10-H Regelung" am 09.05.2016 getroffen werden soll.
Der Bayer. Verwaltungsge richtshof hat am 09.05.2016 entschieden, dass… (Ergänzung und ggf. Änderung je nach Urteil )
Die WWS Projektbau GmbH, Markt Erlbach, hat Antrag nach § 4 BImSchG i. V. m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen in Wachenroth und dem gemeindefreien Gebiet Birkach gestellt. Geplante Standorte sind die Fl.-Nr. 189 und 192 der Gemarkung Weingartsgreuth und die Fl.-Nr. 1345 der Gemarkung Schirnsdorf (gemeindefreies Gebiet Birkach). Die beantragten Windenergieanlagen liegen im Windvorranggebiet WK 36 des Regionalplans für die Industrieregion Mittelfranken (Nr. 7).
Der Markt Wachenroth wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 29.12.2015 aufgefordert, innerhalb eines Monats jeweils Stellungnahme nach § 10 Abs. 5 BImSchG, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine Entscheidung zur "10H-Regelung" nach Art. 82 Abs. 3 BayBO abzugeben. Das Landratsamt Erlangen Höchstadt wurde informiert, dass keine Entscheidung mehr vor dem Bürgerentscheid stattfinden kann.

Datenstand vom 09.05.2016 12:34 Uhr