Beratung und Beschlussfassung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung: 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat | 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates | 14.05.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
In
der
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird u. a. die Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ausschüsse, der Status der Bürgermeister und die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder festgesetzt.
Bisher wurden 2 beratende Ausschüsse gebildet (vgl. § 2), der Gemeindeentwicklungsausschuss mit sieben Mitgliedern und einem Vorsitzenden sowie der Rechnungsprüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Sitzungsentschädigung, vgl. § 3 Abs. 2, war bisher auf 30 Euro pro Sitzung festgelegt.
Datenstand vom 14.05.2020 18:38 Uhr