Hundesteuersatzung - Befreiungstatbestand für ASP-Kadaver-Suchhunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2022. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2022. Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Einführung des § 2 Nr. 8 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) vom 15.12.2006 i. d. F. der 2. Änderungssatzung- HStS vom 15.12.2006 der da lautet:

Steuerfrei ist das Halten von
Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2023 09:41 Uhr