Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahl des 1. Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung: 3/2023. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 3/2023. Sitzung des Marktgemeinderates | 16.03.2023 | ö | 7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat setzt für die Wahl des 1. Bürgermeisters ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2023 11:59 Uhr