Bauleitplanung: 1. Satzungsänderung Baugebiet "Pfaffenberg"; Zulassung von Einfriedungen - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung Steinberg am See, 21.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Steinberg am See (Gemeinde Steinberg am See) | Gemeinderatssitzung Steinberg am See | 21.01.2020 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Die Gemeinde Steinberg am See erlässt aufgrund § 2 Abs. 1, § 8, §§ 9, 10 BauGB und Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO diese Bebauungsplanänderung als Satzung.
§ 1 Inhalt
Nr. 4 der Satzung wird wie folgt ersetzt: Einfriedungen sind zulässig. Die Höhe der Einfriedungen darf maximal 1,20 m - incl. Sockel betragen. Massive Sockel sind dabei bis max. 0,25 m zulässig.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2020 08:49 Uhr