Kommunale Verkehrsüberwachung - Übertragung von Aufgaben eines kommunalen Ordnungsdienstes an den Zweckverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Steinberg am See, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Steinberg am See (Gemeinde Wackersdorf) Gemeinderatssitzung Steinberg am See 29.09.2020 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Steinberg am See ab sofort die Verfolgung und Ahndung von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Aufgaben und Befugnissen, wie in § 5b und Anlage A des Entwurfes der Verbandssatzung aufgeführt, vorbehaltlich einer inhaltlich gleichlautenden Beschlussfassung und Satzungsänderung des ZV KVS Oberpfalz aufnimmt und diese dem Zweckverband überträgt. Hierbei sollen die, wie unter der Nr. 2 in der Sachverhaltsdarstellung des eigenen Wirkungskreises enthaltenen Tatbestände rund um den See betreffend übertragen werden; die Tätigkeiten sollen hier die Sachverhaltsermittlung und auch die Ahndung der Verstöße umfassen.

Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

Die Übertragung erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung, vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung der Oberpfalz und des Entwurfs der Satzung zur Änderung der Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung, der Satzungsentwurf sowie die im Herbst in der Verbandssammlung des Zweckverbandes beschlussgefassten Satzungsänderungen sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 15:18 Uhr