Dorferneuerungsverfahren: Regelung des Eigentums und der Unterhaltung an Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft Steinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Steinberg am See, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Steinberg am See (Gemeinde Steinberg am See) Gemeinderatssitzung Steinberg am See 23.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde übernimmt das Eigentum und die Unterhaltslast an sämtlichen in der Karte dargestellten Anlagen. Der Zeitpunkt des Übergangs der Unterhaltslast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), im Übrigen nach dem Wirksamwerden der Widmung. Der Übergang der Unterhaltslast an den Plätzen erfolgt mit der Bauabnahme, spätestens mit Wirksamwerden der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan.
Die Gemeinde widmet die neu hinzugekommenen Bereiche bzw. aktualisiert die Widmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2021 09:12 Uhr