Bauantrag; Neubau einer Doppelhaushälfte und Einliegerwohnung - Höhenstraße 62 - FlurNr. 2900/123


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Bauausschusssitzung, 13.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 13.07.2017 ö 2

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen stimmt der BUG dem Bauvorhabe vorbehaltlich mit Abschluss des Notarvertrages zu.

Die Verwaltung soll veranlassen, das Notariat Schiller & Holzheu für einen notariellen Kaufvertrag bezüglich der oben genannten Teilfläche zu beauftragen.  Es soll dinglich im Grundbuch und im notariellen Kaufvertrag gesichert sein, dass auf der erworbenen Teilfläche, welche eine private Grünfläche ist, nur als reiner Stellplatz (ohne Garage oder Carport) und Gartenfläche genutzt werden darf. Es dürfen auf dieser Fläche keine Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2017 11:37 Uhr