Bauantrag; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Oberer Steiningweg 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschusssitzung, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 03. Bauausschusssitzung 14.03.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen stimmte der BUG dem Vorhaben mit folgenden Auflagen / Hinweisen an das Landratsamt Aschaffenburg zu:

  1. Die Seitenwände des Carports dürfen nicht verschlossen werden.
    Einer Überbauung des Carports auf den Gehweg wird nicht zugestimmt.

  2. Die Ansichten der Pläne sind mit der Grundrissplanung unstimmig.
    Es herrschen hinsichtlich der Balkone auf der Nordostseite Unklarheiten. Die Balkone sollten in der Flucht zum Nebengebäude liegen. Es wird aus nachbarschützenden Gründen für nicht empfehlenswert gehalten, wenn die Balkone in der Flucht zum Nachbargebäude noch vor diesen errichtet werden würden.

  3. Aufgrund der eingereichten Pläne wird erwartet, dass dieses Grundstück in der Zukunft geteilt wird.

    Im Fall einer Teilung sind die Kosten für die Herstellung eines zweiten Wasser- und Kanalhausanschlusses durch den Grundstückseigentümer, bzw. der entsprechenden Rechtsnachfolger zu tragen.  


Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2019 07:56 Uhr