Bauantrag; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Oberer Steiningweg 17
Daten angezeigt aus Sitzung: 03. Bauausschusssitzung, 14.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) | 03. Bauausschusssitzung | 14.03.2019 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Einer Überbauung des Carports auf den Gehweg wird nicht zugestimmt.
Es herrschen hinsichtlich der Balkone auf der Nordostseite Unklarheiten. Die Balkone sollten in der Flucht zum Nebengebäude liegen. Es wird aus nachbarschützenden Gründen für nicht empfehlenswert gehalten, wenn die Balkone in der Flucht zum Nachbargebäude noch vor diesen errichtet werden würden.
Im Fall einer Teilung sind die Kosten für die Herstellung eines zweiten Wasser- und Kanalhausanschlusses durch den Grundstückseigentümer, bzw. der entsprechenden Rechtsnachfolger zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0