Ortsrecht; Stellplatzsatzung der Gemeinde Waldaschaff


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Bauausschusssitzung, 02.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 07. Bauausschusssitzung 02.07.2015 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 08. Gemeinderatssitzung 30.07.2015 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der BUG beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten. Dieser sollte folgende Neuregelungen enthalten:


  1. Der Stauraum ist nicht mit einem Maß anzugeben, sondern sollte unter Verweis auf die Garagen- und Stellplatzverordnung erfolgen. Hier ist dieser zur Zeit mit 3m angesetzt.
  2. Der Ablösebetrag für Stellplätze sollte rechtlich geprüft werden.
  3. Für Einfamilienhäuser ist der Stellplatzbedarf wie folgt festzulegen: Wohnungen bis 250m² je 2 Stellplätze. Über 250m² je 3 Stellplätze je Wohnung.
  4. Bei Mehrfamilienhäusern ist folgende Regelung einzuführen: Wohnungen bis 120m² je 2 Stellplätze pro Wohnung. Wohnungen über 120m² je 3 Stellplätze. Weiterhin ist hier eine Prozentuale Festsetzung für Besucherparkplätze in Höhe von 10% der Bedarfs festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2015 09:53 Uhr