Bauantrag auf Errichtung einer Stützmauer, eines Brunnen und eines Reiterhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 307,308 (307 neu Flurbereinigung) Gmkg. Erlau - Kreuzschuher Str. 25 -


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2020. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragstellerin hat auf den o.g. Grundstücken eine Stützmauer sowie ein Brunnenhaus errichtet. Da diese Maßnahmen bauantragspflichtig sind, musste seitens der Antragstellerin ein Bauantrag eingereicht werden. Weiterhin soll ein Reiterhaus errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im festgestellten Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Stützmauer hat eine Länge von insgesamt 51,68 m und eine Höhe von 3 m. Das Brunnenhaus hat eine Größe von 6,04m x 3,02 m und eine Höhe von 3,93 m – 4,30 mm. Das Reiterhaus soll eine Größe von 7,20 x 9,70 m und eine Höhe von 5,35 – 6,54 m erhalten.
Beide Gebäudlichkeiten sind bzw. sollen mit einem Pultdach ausgestattet werden.
Eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn es liegt eine entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung oder die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch sind erfüllt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB liegt durch den vorhandenen Reiterhof wohl vor. Zuletzt wurde im Jahr 2018 ein Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle genehmigt. Die Privilegierung ist aber im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde nochmals zu prüfen.

Beschluss

Der TOP wird vertagt. Es soll zunächst ein Ortstermin stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2020 12:12 Uhr