Bauantrag auf Errichtung einer Unterstellhalle auf den Fl.Nrn. 811/1, 811/2 (935 neu Flurbereinigung) Gemarkung Walsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2020. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf den o.g. Grundstücken eine Unterstellhalle errichten. Die geplante Unterstellhalle hat eine Größe von 19,00 x 15,00 m und eine Höhe von 4,66 – 5,34 m. Die Ausführung erfolgt mit Pultdach.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im festgestellten Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn es liegt eine entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung vor oder die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch sind erfüllt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB liegt durch den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb vor. Die Privilegierung ist aber im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2020 12:12 Uhr