Bildung eines beschließenden (Corona-)Ausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2020. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Bayer. Innenministerium empfiehlt in einem Schreiben vom 10.12.2020 auf Grund der aktuellen und wohl noch andauernden Corona-Pandemie wiederholt, ggf. beschließende Ausschüsse bzw. einen Ferienausschuss zu bilden, um die Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder so gering wie möglich zu halten.
Ein Auszug des Schreibens zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien:
Auch wenn mittlerweile ausreichend valide Erkenntnisse zu Ansteckungswegen und Schutzmaßnahmen vorliegen, sollten Sitzungen der kommunalen Gremien mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehens nach wie vor auf unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen beschränkt werden.
Der Gemeinderat hat dies zwar zu Beginn seiner Amtszeit nicht gewünscht, evtl. stellt sich dies auf Grund stetig hoher bzw. noch weiter steigender Infektionszahlen jetzt jedoch anders dar. Die Ladung und Beschlussfähigkeit eines solchen Ausschusses könnte u. a. auch von der Höhe der Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Ladung abhängig gemacht werden – z. B. der täglich im Fränkischen Tag veröffentlichten Werte.
Auf beschließende Ausschüsse können nicht übertragen werden
1. die Beschlußfassung über Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Gemeinde der Genehmigung bedarf,
2. der Erlaß von Satzungen und Verordnungen, ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstige Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO,
3. die Beschlußfassung über die allgemeine Regelung der Bezüge der Gemeindebediensteten und über beamten-, besoldungs-, versorgungs- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder, soweit nicht das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz oder das Bayerische Disziplinargesetz etwas anderes bestimmen,
4. die Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaushaltssatzungen (Art. 65 und 68),
5. die Beschlußfassung über den Finanzplan (Art. 70),
6. die Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie die Beschlußfassung über die Entlastung (Art. 102),
7. Entscheidungen über gemeindliche Unternehmen im Sinn von Art. 96,
8.die hinsichtlich der Eigenbetriebe dem Gemeinderat im übrigen vorbehaltenen Angelegenheiten (Art. 88),
9. die Bestellung und die Abberufung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts sowie seines Stellvertreters,
10. die Beschlußfassung über Änderungen von bewohntem Gemeindegebiet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grund der Empfehlungen des IMS vom 10.12.2020 coronabedingt vorübergehend einen beschließenden Ausschuss zu bilden (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO). Diesem werden alle Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderates mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten übertragen. Die Ladung dieses Ausschusses erfolgt nur dann, wenn zum regelmäßigen Zeitpunkt nach der Geschäftsordnung der Wert der vom RKI um 0 Uhr des Ladungstages veröffentlichten 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bamberg über 100 liegt („Corona-Ampel dunkelrot“). Zum Vorsitzenden wird der Erste Bürgermeister Mario Wolff bestimmt, Vertreter ist der Zweite Bürgermeister Stefan Huttner. Die personelle Besetzung des Ausschusses soll der des bereits gebildeten vorberatenden Haupt- und Finanzausschusses entsprechen:

Mitglied
1. Stellvertreter
Partei/Wählergruppe
Feulner Andreas
Faatz Stefan
CSU
Ullrich Michael
Lechner Günter
CSU
Eckert Christian
Eck Franz
Freie Liste
Huttner Stefan
Löffler Tiffany
Freie Liste
Kachelmann Lukas
Baureis Gabi
Freie Liste
Wolf Christine
Weiss Bianca
Freie Liste

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.12.2020 12:12 Uhr