Anfragen (§ 28 GeschO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2020. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

1Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. 2Nach Möglichkeit sollen der Vorsitzende oder anwesende Gemeindebedienstete solche Anfragen sofort beantworten. 3Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. 4Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt.

Datenstand vom 23.12.2020 12:12 Uhr