Änderung Bebauungsplan Vorderer Weinbach I, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2018. Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2018. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 09.08.2018 beschlossen, gemäß dem Ergebnis der durchgeführten Lärmtechnischen Untersuchung, die am 05.10.2017 beschlossen Änderung der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Vorderer Weinbach I“ in Urbanes Gebiet zurückzunehmen und stattdessen Mischgebiet bzw. Allgemeines Wohngebiet aufzuplanen. Das Konzept wurde zwischenzeitlich weiter bearbeitet und berücksichtigt nun auch die vorhandenen Bebauungswünsche sowie die geänderte Zufahrtssituation.

Beschluss

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Vorderer Weinbach I“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 13.09.2018 gebilligt.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2018 09:27 Uhr