Antrag auf Genehmigung der wesentlichen Änderungen der Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme durch den Einsatz von Biogas (Biogasanlage) auf den Fl.Nrn. 420, 421, 421/1 und 424 Gmkg. Erlau


Daten angezeigt aus Sitzung:  03/18. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 03/18. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 06.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Die o.g. Biogasanlage wurde am 19.04.2011 baurechtlich genehmigt und daraufhin auf dem Grundstück Fl.Nr. 421 Gmkg. Erlau errichtet und seitdem betrieben.
Seit Juli 2014 unterliegt die Anlage dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bislang wurden ein Biogasfermenter, ein Nachgärendlagerbehälter, sowie eine Fahrsiloanlage und ein BKHW Gebäude errichtet. Derzeit sind zwei Motoren mit 255 und 400 kWel auf der Anlage in Betrieb.
Mit der jetzigen Erweiterung, auf der Fl.Nr. 420 und 451/1, ist geplant, ein drittes BHKW mit 530 kWel im Container aufzustellen.   Außerdem soll ein neues Gärrestelager, eine Fahrsiloanlage, eine Havariemaßnahme, eine Trafostation, eine Trocknungsanlage eine Gasaufbereitung sowie einen Sichtschutzwall zu errichten und eine neue automatische Gasfackel zu installieren. Zudem werden die Einsatzstoffe erhöht bzw. angepasst. Die durchschnittliche Bemessungsleistung mit ca. 500 kW soll in Zukunft ausgeschöpft werden.
Die Grundstücke sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Walsdorf als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und befinden sich im Außenbereich.
Das geplante Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch privilegiert.
Die beantragte Biogasanlagenerweiterung steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieb.
In der Biogasanlage wird fast ausschließlich Biomasse, die überwiegend aus dem eigenen und nahe gelegenen Betrieben stammt, eingesetzt.  An diesem Betriebsstandort wird nur diese eine Biogasanlage betrieben. Pro Jahr werden 2,1 Mio. Nm³ Biogas erzeugt. Die Grenze nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d Baugesetzbuch   von 2,3 Mio. Nm³ Biogas bleibt mit der geplanten Erweiterung unterschritten.

Datenstand vom 09.11.2018 08:40 Uhr