Bauantrag auf Neubau eines Lagers mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 380/5 Gmkg. Kolmsdorf - Alte Straße - * Wiedervorlage*


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2019. Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2019. Sitzung des Gemeinderates 01.08.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vom 04.07.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die geplanten Höhen sollten abgesteckt und bei einem Ortstermin besichtigt werden. Dieser fand heute vor der Sitzung als TOP 1 statt.
Der Antragssteller hat bei einer persönlichen Vorsprache im Bauamt mitgeteilt, dass die Absteckung einer Höhe von ca. 7 m nur mit einem enormen Aufwand (Gerüst etc.) verbunden ist und er dies nicht machen kann.
Des Weiteren teilt er schriftlich mit, dass durchaus in der näheren Umgebung bereits Pultdächer vorhanden sind. Er bittet den Gemeinderat die beantragten Pultdächer zu befürworten, da die Ausführung mit Satteldächern einen nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand bedeutet.
Außerdem müsste die Planung komplett überarbeitet werden, um aufgrund der Größe des Grundstücks die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung und die Vorgaben des Staatlichen Bauamts Bamberg in Einklang zu bringen.
Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück ein Lager mit Garagen errichten. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als „Dorfgebietsfläche (MD)“ ausgewiesen.
Es sollen mehrere Lagergebäude und Garagen errichtet werden. Diese sind zum Teil zweistöckig, wobei eine Höhe von 6,90 m nicht überschritten wird. Die Dächer sollen als Pultdächer mit einer Dachneigung von 7° mit Trapezblechen ausgeführt werden.
Die Nachbarunterschrift liegt vor.
Das Bauvorhaben wurde als Anfrage in verschiedenen Varianten in der Sitzung vom 13.09.2018 bereits behandelt. Dort wurde beschlossen, dass für zwei der Varianten, Detailpläne mit den geplanten Höhen der Gebäude vorzulegen sind und danach ein Ortstermin stattfinden soll. Detailpläne für die Anfrage wurden nicht mehr vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zu dem eingereichten Bauvorhaben kein Einvernehmen. Der Antragsteller soll seine Planungen nochmals nachbessern. Auf dem östlichen Gebäude soll ein Satteldach mit maximal 0,75 m Kniestock und einer Firsthöhe von ca. 8 m – maximal der Höhe des östlichen Nachbargebäudes entstehen. Der mittlere Gebäudeteil soll die gleiche Dachform in Richtung Süden zur Staatsstraße haben und nach Norden den Gegebenheiten angepasst werden. Das westliche Gebäude soll weiter nach Osten rücken (ca. 1 m).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2019 09:01 Uhr