Beschlussfassung über die Vergabeentscheidung im Ausschreibungsverfahren „Kommunal geförderter Breitbandausbau – Erschließungsgebiete Thanhof und verschiedene Außenhöfe“ (VOB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach vergibt den Auftrag über den „kommunal geförderten Breitbandausbau – Erschließungsgebiete Thanhof und verschiedene Außenhöfe“ gemäß durchgeführter öffentlicher Ausschreibung (VOB) an den im Rahmen der noch durchzuführenden Preis- und Eignungsprüfung (samt gewichteter Wertung) ermittelten wirtschaftlichsten Anbieter.

Die günstigsten Angebotssummen der Ausschreibung beziffern sich auf gesamt

- für das Los 1
(Abbachhof, Böhmerwaldstraße, Hölzlhof. Hölzlhofstraße, Jägerberg, Jägerbergstraße, Ladestraße, Oberackerhof, Thurnhof, Unterackerhof sowie einzelnes Anwesen in Grünthal,
gesamt 34 Anwesen bzw. Grundstücke)

Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von                168.105,- Euro brutto
in Aussicht gestellte Bauzeit:                        9 Monate

- für das Los 2
(Birkenhof, Birkmühle, Grabenbach, Haslach, Hopfengarten sowie 3 einzelne Anwesen in Wenzenbach, gesamt 12 Anwesen bzw. Grundstücke)

Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von                353.883,- Euro brutto
in Aussicht gestellte Bauzeit:                        48 Monate

Die Wirtschaftlichkeitslücken werden seitens des Freistaats Bayern voraussichtlich mit einem Förderzuschuss in Höhe von 70% bezuschusst.


Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Auftragsvergabe nach Abschluss der Wertung bis zu einer Gesamtkostenobergrenze von 170.000,- Euro brutto für das Los 1 bzw. von 355.000,- Euro brutto für das Los 2 an die ermittelten wirtschaftlichsten Anbieter durchzuführen.

Die Kosten sind im Rahmen der Haushaltsstelle

1.7610.98700                (Breitbandausbau 2. Förderrunde, Außenhöfe)
Ansatz 2018:                                        240.000,- Euro
Verpflichtungsermächtigung für  2019:        240.000,- Euro
Bisherige Anordnungen 2017:                0,- Euro

zum Teil eingeplant. Den überplanmäßigen Ausgaben von voraussichtlich gesamt 41.988,- Euro brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2018 12:37 Uhr