Anbringen einer Werbeanlage und Aufstellung einer Fahne, Geiswinkel 27+29, Flur-Nr. 1188/1+1188/2, je Gemarkung Grünthal II
Daten angezeigt aus Sitzung: 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.09.2023 | ö | beschließend | 3.5 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage und Fahne, Im Geiswinkel 27+29, Flur-Nr. 1188/1+1188/2, Gemarkung Grünthal II erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Böhmerwaldstraße" befürwortet:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2023 11:05 Uhr