Beschlussfassung über die Ermächtigung der LNI zur Beantragung und Verwendung der Fördermittel der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - Nr. 23.24


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. 

Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2023 08:35 Uhr