Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit 10 Stellplätzen, Bergstraße 6, Flurnr. 581/3, Gemarkung Wenzenbach (BA-DS 17/05)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bauausschusses, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.3

Beschluss 1

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen, Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bergstraße 6, Flurnummer 581/3, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2
?        Baugrenzen, Stellung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
?        Maß der baulichen Nutzung festgesetzt E + I, geplante U + E + D,
?        Dachneigung 15 – 28 Grad, geplant 40 Grad
?        An- und Ausbauten festgesetzt, höchstens ¼ der Länge bzw. Breite des Hauptgebäudes, geplant Balkone Südseite ca. ½ der Länge des Hauptgebäudes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen, Margarita Becker und Wolfgang Gerber, Bergstraße 6, Flurnummer 581/3, Gemarkung Wenzenbach, kann die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für eine maximale Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50 m erteilen. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und der erlaubten Neigung zu planen. Höhere Gebäude können vom Bürgermeister abgelehnt werden und sind nicht im Bauausschuss zu behandeln.
Jede weitere Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans muss dem Bauausschuss erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.07.2017 10:46 Uhr