SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Lilienstr. 26 und 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bauausschusses, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 27.06.2017 ö beschließend 4.4

Beschluss 1

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
?        Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
?        Befreiung von den Baugrenzen
?        Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
?        Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
?        Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
?        Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
?        Befreiung  für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
?        Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
?        Befreiung von den Baugrenzen
?        Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
?        Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
?        Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
?        Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
?        Befreiung für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2017 10:46 Uhr