SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Lilienstr. 26 und 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bauausschusses, 27.06.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
? Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
? Befreiung von den Baugrenzen
? Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
? Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
? Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
? Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
? Befreiung für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Hinsichtlich des Bauantrages Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und einem Stellplatz, SR 2 Bau GmbH & Co.KG, Lilienstr. 26 A, Flurnr. 476/9, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen:
Punkt 2: Hauptgebäude
? Befreiung von der Baupflicht auf der Baulinie
? Befreiung von den Baugrenzen
? Befreiung für das Teilen des Grundstückes in 2 Hälften
? Befreiung die Errichtung des Bautyps E+1
? Befreiung für das Erstellen eines Kniestocks von 2 Meter
Punkt 3: Nebengebäude
? Befreiung für das Bauen der Garagen an die Grundstücksgrenze
? Befreiung für die Errichtung des Gebäudes mit einem Flachdach
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2017 10:46 Uhr