Beschlussfassung über die Beantragung einer Förderung für das Kinderhaus nach BayFAG


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 3.6

Beschluss

Der Gemeinderat Wenzenbach beschließt für den Neubau des Kinderhauses in Irlbach mit je drei Kinderkrippen- und Kindergartengruppen eine Förderung nach Art. 10 BayFAG iVm. Art. 7, 19 BayKiBiG zu beantragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die für den Förderantrag notwendigen Unterlagen vorzubereiten.
Als Grundlage für die Erstellung des Förderantrags gelten das Planungskonzept vom 10.10.2023 sowie die damit verbundene Kostenberechnung nach DIN 276 vom 10.10.2023.

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt den Förderantrag basierend auf der Planung mit Kostenberechnung vom 10.10.2023 fristgerecht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 12:25 Uhr