Neubau von 2 Doppelhaushälften mit einem Carport, Am Hang 2a, Flur-Nrn. 250/73 und 250/86, Gemarkung Hauzenstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.04.2024 | ö | beschließend | 4.2 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Doppelhaushälften mit Carport (4 Stellplätze), Am Hang 2a, Flur-Nrn. 250/73 und 250/86, Gemarkung Hauzenstein, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Teilbebauungsplan Thanhausen" befürwortet:
- Überschreitung des Baufensters durch Haupt- und Nebengebäude
- Bauweise E + I
- Abstandsfläche von max. 3,00 m zwischen Hauptgebäude und Nachbargrenze
- Abweichung von Dachform und Dachneigung mit Satteldach und 22° Dachneigung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 08.05.2024 09:26 Uhr