Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen, Ziegenhofstraße 1, 1a, 1b, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bauausschusses, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 46. Sitzung des Bauausschusses 04.09.2018 ö beschließend 3.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Reinhold Rieger jun., Errichtung von 3 Reihenhäusern, Ziegenhofstraße 1, 1a, 1b, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth erteilt die Gemeinde Wenzenbach unter der Voraussetzung, dass im abschließenden Baugenehmigungsverfahren die notwendige Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen wird und die beiden weiteren notwendigen Hausanschlüsse geschaffen werden das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegenhof“:
  • Überschreitung der Baugrenze
  • Überschreitung des Mindestverhältnisses Länge zu Breite 5 : 4
  • Lage der Nebengebäude / Garagen (Punkt 4)
  • Kniestockhöhe 1,00 m gemauert statt 0,70 m (Regelbeispiel)
  • Zulässigkeit und Größe der Schleppgauben mit 3,50 m² statt Gauben im inneren Drittel mit max. 1,2 m² Ansichtsfläche (Punkt 3)
  • Geschossflächenzahl ca. 0,57 statt 0,45 (Punkt 2)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 29.10.2018 16:48 Uhr