Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bauausschusses, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 46. Sitzung des Bauausschusses 04.09.2018 ö beschließend 4.4

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Ferdinand Schmack jun. GmbH, Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach unter der Voraussetzung, dass die Auflage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung – Wenzenbacher Gruppe – erfüllt wird, das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Thanhausen“:
  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Überschreitung der Baulinie
  • Abweichendes Seitenverhältnis des Hauptgebäudes, statt 4 : 5:
Doppelhaus 4 : 4,48; Gesamtgebäude 4 : 9,16 (Punkt 2)
  • Geschosshöhe von 2,90 m statt max. 2,75 m
  • Gleichhüftiges Satteldach mit 22° Dachneigung statt ungleichhüftiges Satteldach mit 34° und 17° Dachneigung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 29.10.2018 16:48 Uhr