Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzauns mit Sichtschutzstreifen und Lärchenholzelementen mit 1,70 m Höhe, Oberlindhofstraße 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2024 ö beschließend 6.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages für die Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzauns mit Sichtschutzstreifen und Lärchenholzelementen mit 1,70 m Höhe, Oberlindhofstraße 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
  1. Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen und Lärchenholzelementen mit 1,70 m Höhe

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.11.2024 08:52 Uhr