Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzauns mit Sichtschutzstreifen und Lärchenholzelementen mit 1,70 m Höhe, Oberlindhofstraße 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 08.10.2024 | ö | beschließend | 6.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages für die Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzauns mit Sichtschutzstreifen und Lärchenholzelementen mit 1,70 m Höhe, Oberlindhofstraße 25, Flur-Nr. 806/55, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 06.11.2024 08:52 Uhr