Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach an der Kommunalen Energie Wenzenbach GmbH (KEW GmbH) gemäß Art. 87 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 92 Gemeindeordnung (GO) - Nr. 25.04


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach beteiligt sich gemäß Art. 87 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 92 GO an der Kommunalen Energie Wenzenbach GmbH (KEW GmbH) mit einem Anteilsverhältnis von 60%. Im Haushalt 2025 sind die erforderlichen Mittel vorzusehen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den bestehenden Gesellschaftsvertrag in Abstimmung mit der KERL Projekt GmbH als weitere Anteilseignerin unter Berücksichtigung der neuen Anteilsverhältnisse anzupassen und dem Gemeinderat vor notariellem Vollzug zur Beschlussfassung zu präsentieren. Ferner ist die Entscheidung über die künftige Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach an der KEW GmbH unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 96 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 09:59 Uhr