Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bauausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bauausschusses 11.12.2018 ö beschließend 3.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Ferdinand Schmack jun. GmbH, Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach unter der Voraussetzung, dass die Auflage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung -Wenzenbacher Gruppe- erfüllt wird, das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Thanhausen“:
  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Überschreitung der Baulinie
  • Abweichendes Seitenverhältnis des Hauptgebäudes, statt 4 : 5:
Doppelhaushälfte 4 : 4,56; Gesamtgebäude 4 : 7,84 (Punkt 2)
  • Geschosshöhe von 2,90 m statt max. 2,75 m
  • Gleichhüftiges Satteldach mit 22° Dachneigung statt ungleichhüftiges Satteldach mit 34° und 17° Dachneigung
  • Bebauung mit Doppelhaus statt Einfamilienhaus

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2019 18:06 Uhr