Beschlussfassung über die weitere bauleitplanungsrechtliche Vorgehensweise zur künftigen Entwicklung des Gebietes "Innere Mitte" in Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach wird zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Gebietes „Innere Mitte“ in Wenzenbach unter Berücksichtigung des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses vom 21. Juli 2015 einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufstellen. Die Gemeindeverwaltung wird demnach beauftragt, für die Begleitung des Bebauungsplanverfahrens einen Städteplaner im Rahmen der freihändigen Vergabe (VOL) zu ermitteln. Über die finale Vergabe hat der Gemeinderat einen gesonderten Beschluss zu fassen. Ferner sind mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche hinsichtlich einer freiwilligen Beteiligung an den Planungskosten zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 17:03 Uhr