Tektur zu BV 14/18 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Änderung der Dachneigung und des Kniestocks auf der Südseite sowie Anhebung des Hauses, Mühlenweg 31, Flurnummer 15 und 15/1, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bauausschusses 19.03.2019 ö beschließend 4.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Daniel Uhlirsch, Tektur zu BV 14/18 – Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage – Änderung der Dachneigung und des Kniestocks auf der Südseite sowie Anhebung des Hauses um 50 cm, Mühlenweg 31, Flurnummer 15 (WA) und 15/1 (Gehölz) , Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter der Voraussetzung, dass die Auflage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental und die Auflage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung -Wenzenbacher Gruppe- erfüllt wird, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 08:46 Uhr