Tektur zu BV 69/18 - Neubau einerDoppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes - Änderung Traufhöhe und Dachneigung, Erweiterung des Vordaches und verschiedene Anpassungen, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 52. Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 52. Sitzung des Bauausschusses | 19.03.2019 | ö | beschließend | 4.3 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Ferdinand Schmack jun. GmbH, Tektur zu BV 69/18 – Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) und Abriss des bestehenden Wohngebäudes – Änderung Traufhöhe und Dachneigung, Erweiterung des Vordaches und verschiedene Anpassungen, Am Hang 8, Flurnummer 250/32, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.05.2019 08:46 Uhr