Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - hier: § 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, Entschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt aufgrund der Artikel 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:


§ 1

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Wenzenbach vom 06. Mai 2014 wird wie folgt geändert:

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1)….

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung

a)….
b) ein Sitzungsgeld von je 50 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden für Ihre Tätigkeit mit 20 Euro pro Stunde entschädigt.

(4)….


§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2019 20:09 Uhr