Ortsstraße "Geiswinkel"
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Bauausschusses, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Straße „Geiswinkel“ bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 1192 der Gemarkung Grünthal II wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG, Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: Nordöstliche Grundstücksgrenze (Einmündungsbereich Böhmerwaldstraße/Kreisstraße R6) zu Flurstücksnummer 1256 der Gemarkung Grünthal II und südlicher Grenzpunkt von Flurstücksnummer 1189 der Gemarkung Grünthal II
Endpunkt: Nordöstliche Grundstücksgrenze (Einmündungsbereich zur Kreisstraße R6) zu Flurstücksnummer 1256 der Gemarkung Grünthal II und nördlicher Grenzpunkt von Flurstücksnummer 1188 der Gemarkung Grünthal II
Länge: 0,376 km
Straßenbaulast: auf gesamter Länge – Gemeinde Wenzenbach
Widmungsbeschränkung: keine
Begründung:
Die Straße „Geiswinkel“ wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Böhmerwaldstraße“ im Gemeindeteil Gonnersdorf mängelfrei hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Wenzenbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Widmungsrecht (Eigentum).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2019 12:43 Uhr